Präferenznachweise
Die Gewährung von Präferenzen ist grundsätzlich von der Vorlage eines schriftlichen Präferenznachweises abhängig.
Die einzelnen Präferenzregelungen unterscheiden dabei zwischen förmlichen und nicht-förmlichen Präferenznachweisen.
Förmliche Präferenznachweise werden von einer Zollstelle oder zugelassenen Behörde ausgestellt.
Wir erstellen für Sie Ihre Präferenzpapiere (EIR.1, ATR.) oder unterstützen Sie beim Ausstellen von Lieferantenerklärungen.
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